Therapy Center Versmold

Ohne Dich sind wir einer zu wenig.

T-RENA - Trainings therapeutische Rehabilitationsnachsorge bei orthopädischen Beeinträchtigungen


Sie haben an einer Rehabilitation teilgenommen und möchten die Belastbarkeit Ihres Muskel- und Skelettsystems weiter steigern? Mit einer T-RENA-Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung können Sie nach der Reha Ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederherstellen bzw. weiter stärken. Sie haben also bei uns die Möglichkeit, sowohl Ihre Beweglichkeit und Koordination als auch Ihre Kraft und Ausdauer durch Gerätetraining zu verbessern und ggf. vorhandene Schmerzen maßgeblich zu lindern.

  • Wie läuft das T-RENA-Programm ab?

    Die T-RENA muss innerhalb von vier Wochen (spätestens 6 Wochen) nach einer ganztägig ambulanten oder stationären Reha angetreten und innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Rehabilitation abgeschlossen werden. Die Dauer der Therapie umfasst 26 Trainingseinheiten in einer offenen Gruppe zuzüglich einer individuellen Einweisung. Die Gruppengröße liegt bei maximal 12 Teilnehmern. Das Training selbst dauert ca. 60 Minuten und findet zweimal pro Woche statt.


  • Wer stellt den Antrag auf eine T-RENA-Maßnahme?

    Zuständig für die Befürwortung dieser Maßnahme ist der behandelnde Reha-Arzt, er füllt als Empfehlung am Ende der Rehabilitation das Formular G4802 aus und gibt zur Bedarfsdokumentation eine orthopädische Diagnose nach ICD-10 an. Für die Kontaktaufnahme zum T-RENA-Anbieter und die Terminabsprache ist der Rehabilitand selbst verantwortlich.

  • Ist eine T-RENA-Verlängerung möglich?

    Falls aus medizinischen Gründen erforderlich, kann das Programm um 26 weitere Termine verlängert werden. Wichtig ist dabei, dass das T-RENA-Formular G4811 zur Verlängerung der Maßnahme innerhalb einer Woche nach dem letzten Trainingstermin bei zuständigen Rentenversicherungsträger vorliegt. Das Training sollte ohne Unterbrechung in der Folgewoche des letzten Termins fortgesetzt werden.


  • Ist für das gerätegestützte Training eine Zuzahlung notwendig?

    Anders als bei einer Rehabilitation oder dem Aufenthalt in einem Krankenhaus, fordert der Rentenversicherungsträger von den T-RENA-Teilnehmern keine Eigenbeteiligung. Die Abrechnung der Kosten erfolgt ausschließlich mit dem T-RENA Anbieter.

  • Wie sieht es mit den Fahrtkosten und dem Versicherungsschutz aus?

    Die Fahrtkosten für die trainingstherapeutische Nachsorge werden im Anschluss an die Versicherten ausgezahlt. Dafür füllen wir gemeinsam mit Ihnen den „Antrag auf Fahrkostenerstattung anlässlich der Teilnahme an Nachsorgeleistungen“ (Formular G4860) aus. Anschließend schicken wir für Sie diesen Antrag an den Rentenversicherungsträger.

Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten diese gerne persönlich.

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